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Jahresbilanz 2014 des Amtsgerichts Freiburg

Datum: 29.01.2015

Kurzbeschreibung: Dramatischer Anstieg im Jugendstrafrecht

1. Allgemeines

Bei insgesamt stabilen Eingangszahlen sind bei der Arbeitsbelastung des Amtsgerichts Freiburg einige wenige Ausreißer zu erkennen. Entsprechend der landes- und bundesweiten Entwicklung in den vergangenen Jahren hat sich der Trend eines Rückgangs der Zivilstreitigkeiten verstetigt. Im Jahr 2014 fiel die Abnahme der Verfahren mit 8,15 % am Amtsgericht Freiburg sogar deutlich aus. Dagegen waren im Bereich des Jugendstrafrechts Steigerungen zu verzeichnen,  die zu Höchstständen bei den Verfahrenszahlen führten.

 „Beim Registergericht war das Jahr 2014 von der Übernahme der Vereinsregister geprägt, die erhebliche Platz- und Personalressourcen beanspruchte“, sagte Präsident des Amtsgerichts Dr. Kummle. Voraussichtlich im Mai des Jahres 2015 wird die Zentralisierung und elektronische Erfassung der Vereinsregisterakten abgeschlossen werden. Die Akten von 27 Amtsgerichten und 18.900 Vereinen aus ganz Südbaden sind dann übernommen.

Ferner war der Geschäftsablauf im ersten Halbjahr durch die Beteiligung des Amtsgerichts an einer bundesweiten statistischen Erhebungen zum Personalbedarf in der Justiz (Pebb§y) belastet.

Das Amtsgericht Freiburg ist nach der Zahl seiner Beschäftigten das größte Gericht in Südbaden und drittgrößtes Amtsgericht in Baden-Württemberg. Das Gericht ist organisatorisch aufgeteilt in die Fachbereiche des Erwachsenenstrafrechts, des Jugendstrafrechts, des Zivilrechts, des Familienrechts, des Betreuungsrechts, des Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrechts sowie des Registerrechts. 


2.  Geschäftsstatistik

Über den Anfall der alltäglichen Dienstgeschäfte in den einzelnen Fachbereichen geben die folgenden statistische Zahlen Auskunft.

In Strafsachen gegen Erwachsene ist die Anzahl der zum Strafrichter erhobenen Anklagen mit 1.713 (2013: 1.723) stabil; die Zahl der beantragten Strafbefehle nahm geringfügig um 3,25 % auf 4.129 (2013: 3.999) zu. Beim Schöffengericht, bei dem die schwereren der in die Zuständigkeit des Gerichts fallenden Straftaten zur Verhandlung gelangen, stieg die Zahl der Anklagen auf 156 (2013: 147). Einen großen Teil nahmen wiederum Betäubungsmittel-Delikte ein.

Bei den Bußgeldverfahren - es handelt sich dabei ganz überwiegend um Verstöße im Straßenverkehr - ist die Verfahrensbelastung nach der letzjährigen Stabilisierung erneut deutlich um 11.77 % gesunken. Es waren noch 1.731 (2013: 1.962) Verfahrenseingänge zu verzeichnen.         

Bei den Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende erreichen die Eingangszahlen ein zehnjähriges Rekordhoch. Beim Jugendrichter gingen mit 1.301  um 19,57 % mehr Anklagen und Strafbefehle (2013: 1.088) ein. Beim Jugendschöffengericht wird die Rekordzahl von 370 Verfahren aus dem Jahr 2011 mit 408 Verfahren deutlich übertroffen. Gegenüber dem Vorjahr (2013: 267) bedeutet dies eine Steigerungsrate von 52,81 %. Anklagen zum Jugendschöffengericht werden erhoben, wenn wegen schwerer Straftaten die Verurteilung zu einer Jugendstrafe erforderlich erscheint und somit von reinen Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln die gebotene erzieherische Wirkung nicht zu erwarten ist. „Der hohe Verfahrensanfall im Jugendstrafrecht ist auch mit den aus der Tagespresse bereits bekannten Straftaten von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erklären, die vor allem zu einem  Anstieg bei den Haftsachen führten“, erläuterte der Präsident des Amtsgerichts Dr. Kummle.


In Zivilsachen hält der landes- und bundesweit zu beobachtende Trend des Rückgangs von Rechtsstreiten an. Beim Amtsgericht Freiburg gingen die Verfahren um 8,15 % auf 3.514 (2013: 3.826) zurück. „Zwischen 2005 und 2009 lag die Zahl der Verfahren im Schnitt um 25 % höher; als Zivilrichter begrüße ich zwar eine auf Ausgleich bedachte Streitkultur, sehe diese Entwicklung aber mit einem lachenden und einem weinenden Auge. So war etwa bei Mieterhöhungsklagen ein deutlicher Rückgang festzustellen,“ merkte Dr. Kummle an. Auch nach Eingang einer Klage wirkt das Gericht noch auf eine gütliche Streitbeilegung hin und bietet dafür sogar ein besonderes Güterichterverfahren. Ziel des Güteverfahrens ist es, eine gütliche Konfliktbeilegung durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter zu versuchen. Das Verfahren ist für die Parteien freiwillig und kostenlos; es weist eine sehr hohe Befriedigungs- und Erfolgsquote auf, wurde allerdings im Jahr 2014 von den Prozessparteien und ihren Prozessbevollmächtigten nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.

Das Familiengericht - übrigens  das größte Familiengericht in ganz Baden-Württemberg - verzeichnet in etwa gleich hohe Verfahrenseingänge wie im Jahr 2013. Es hatte im Jahr 2014 3.292 Verfahren zu bearbeiten, im Jahr 2013 waren es noch 3.329 Verfahrenseingänge gewesen. In etwa gleich geblieben ist auch die Zahl der Scheidungsverfahren, die sich im Jahr 2014 auf 983 beliefen (2013 waren es 973 Ehescheidungen gewesen), während erneut die Sorge- und Umgangsverfahren zugenommen haben, und zwar von 1.063 Verfahren im Jahr 2013 auf 1.115 Verfahren im Jahr 2014. Bei diesen Sorge- und Umgangsverfahren haben die insgesamt 12 Familienrichter immer häufiger mit dem sogenannten Wechselmodell zu tun, bei dem sich die Eltern nach einer Trennung die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder gleichmäßig aufteilen. „Es ist auch ein deutlicher Anstieg von Sorgeverfahren in der Folge einer Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt  zu verzeichnen, die nach dem Tod des 3-jährigen Kindes in Lenzkirch sicherlich noch weiter in die Höhe schnellen werden“, ergänzte Dr. Kummle.

Die Zahl der beim Betreuungsgericht laufenden Verfahren verharrt weiter auf hohem Niveau. Die Zahl der neuen Betreuungen belief sich auf 1.118 (2013: 1.114). Daneben bleibt der hohe Bestand von 3.770 Verfahren (2013: 3.765). Das Amtsgericht will auch künftig durch Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht dazu beitragen, dass die Menschen rechtzeitig durch Vorsorgevollmachten ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln.   

Im Bereich der Insolvenzverfahren blieb die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 398 (2013: 397) Verfahren völlig stabil, während die Neueingänge bei Verbraucher- und Kleininsolvenzen nach dem schwachen Vorjahr um 13,95 %  auf 547 Verfahren (2013:  480) auf beinahe altes Niveau anstieg. Die Zahl der beantragten Zwangsversteigerungen von Immobilien ist mit 123 Verfahren (2013: 145) erneut um 15,17 % rückläufig. Diese sehr niedrigen Verfahrenszahlen sind als Folge der aktuell niedrigen Kreditzinsen und des Käufermarktes bei Immobilien einzuschätzen.


Das Registergericht des Amtsgerichts Freiburg ist für ganz Südbaden zuständig. Die Zahl der eingereichten Anmeldungen im Handelsregister A - hier werden insbesondere Einzelkaufmänner/Einzelkauffrauen, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften registriert - blieb mit  1.944 nahezu konstant (Vorjahr: 2.021), weitgehend ebenso der Gesamtbestand an eingetragenen Firmen im Handelsregister A mit 8.997 (Vorjahr: 9.014). Im Handelsregister B - hier sind insbesondere Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung eingetragen - wurde die Vorjahreszahl  mit nun 7.377 (2013: 7.281) erneut getoppt. Die Gesamtzahl der Eintragungen in diesem Handelsregister betrug Ende des Jahres 24.851 (2013: 24.247). Hiervon machen 23.667 (2012: 23.075) eingetragene Gesellschaften mit beschränkter Haftung (darunter 1.892 - Vorjahr: 1.658  - Unternehmergesellschaften, auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet) den Hauptanteil aus. Beim zentralisierten Vereinsregister stieg die Zahl der Anträge von 964 auf 2.768 und der Bestand von 3.330 Einträgen auf 14.301.

 

3. Personalsituation

Ende des Jahres 2014 waren beim Amtsgericht Freiburg  insgesamt 201 (Vorjahr: 204) Beschäftigte tätig, darunter 40 Richterinnen (24) und Richter (16).

39  Rechtspfleger - 23 Frauen und 16 Männer - bilden den Kern des gehobenen Dienstes, 96 Personen (87/9) zählen die Serviceeinheiten, 26 Personen (9/17) teilen sich in weitere Arbeitsbereiche.

Als Ausbildungsgericht ist das Amtsgericht auch Stammdienststelle für 40 (38/2) Anwärter/innen des gehobenen und mittleren Dienstes sowie Auszubildende zum/zur Justizfachangestellten.

4. Beratungshilfe

1.948 (2013: 1.955) Anträge auf Kostenbeihilfe zur Rechtsberatung wurden 2014 positiv beschieden. „Das Amtsgericht bleibt auch weiter die erste Adresse für den rechtssuchenden Bürger,“ stellte Präsident des Amtsgerichts Dr. Kummle abschließend fest.

Interessiertes Publikum findet Hinweise auf Termine und Veranstaltungen im Amtsgericht Freiburg sowie weitere Informationen auch auf der Homepage unter www.amtsgericht-freiburg.de.

Rukopf
Richter am Amtsgericht

 

 

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